Informationen zum Brandschutznachweis

Beim Neubau, beim Umbau bzw. bei der Sanierung von Gebäuden sind eine Vielzahl von Bestimmungen, den vorbeugenden baulichen Brandschutz betreffend, zu beachten. Diese betreffen sowohl den Baukörper und dessen Bauteile selbst, als auch die Gebäude-Außenanlagen und die im Gebäude enthaltenen technischen Einrichtungen.

Im Rahmen eines jeden Neubaus oder einer Änderung an Gebäuden ist ein Nachweis gemäß § 14 Bauvorlagenverordnung über den vorbeugenden baulichen Brandschutz zu führen.

Dieser Nachweis muss bei genehmigungsfreien Bauvorhaben zum Zeitpunkt des Baubeginns vorliegen, bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist er Teil der Eingabeunterlagen.

Verantwortlich für die Erstellung und Vorlage dieses Brandschutznachweises - der nicht mit dem Nachweis der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen zu verwechseln ist - ist der Bauvorlageberechtigte für das jeweilige Bauvorhaben.

Zu seiner Entlastung kann sich dieser für die Erstellung des Brandschutznachweises eines/r Sachverständiger/n bedienen.

Diese(r) stellt aufgrund ihres/seines Fachwissens und ihrer/seiner Erfahrung sicher, dass die vielfältigen Anforderungen rechtlich und sicherheitstechnisch einwandfrei, jedoch mit dem geringst möglichen Aufwand erfüllt werden und das sämtliche erforderliche Angaben im Brandschutznachweis enthalten sind.

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